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1. Vertragsabschluß
Cashcom schließt sämtliche Verträge ausschließlich auf
Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB).
Diese bilden daher stets einen integrierenden Bestandteil des Vertrags.
Einkaufsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Cashcom schriftlich
anerkannt werden.
Angebote
von Cashcom erfolgen stets freibleibend. Kostenvoranschläge sind
unverbindlich.
Der
Vertrag zwischen Cashcom und dem Kunden kommt mit der Auftragsbestätigung durch
Cashcom zustande.
2. Lieferumfang und Lieferung
Soweit sich im
Einzelfall aus Angebot oder Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, besteht
der Lieferumfang aus folgenden Leistungen:
-
Lieferung
der Hardware
-
Konfiguration
des Systems
-
Inbetriebnahme
der Anlage
-
Vorführung
der Betriebsbereitschaft
Der Auftraggeber
hat Logis für die im Zuge der Durchführung des Projekts vor Ort beschäftigten
Techniker von Cashcom kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Nicht vom
Lieferumfang umfasst sind somit insbesondere Installationsarbeiten wie die
Verlegung von Kabeln, Installationsmaterial (Kabel, Dosen, Stecker etc.) oder
eine Dokumentation der Installation.
Die Lieferung der
Hardware erfolgt grundsätzlich unter einmal, Cashcom ist jedoch zu
Teillieferungen berechtigt. Werden Teillieferungen durch den Auftraggeber
gewünscht oder durch diesen verursacht, so hat der Auftraggeber die dadurch
verursachten zusätzlichen Transportkosten zu tragen.
Ist es Cashcom
aufgrund von seinem Willen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise höhere
Gewalt, Krieg, behördliche Eingriffe, Verzug im Transport oder
Transportschäden, unvorhersehbarer Ausfall des Lieferanten, Energie- oder
Rohstoffmangel, Streik etc., nicht möglich, die vereinbarte Lieferfrist
einzuhalten, so verlängert sich die Lieferfrist automatisch um die Dauer dieses
Ereignisses. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aus der automatischen
Fristverlängerung wie immer geartete Ansprüche abzuleiten.
3. Installation
Die Installation
hat gemäß den von Cashcom zur Verfügung gestellten Installationsbedingungen
durch einen vom Auftraggeber zu beauftragenden, befugten Elektriker zu
erfolgen. Die Installation ist nicht vom Lieferumfang von Cashcom umfasst.
Eine den
Installationsbedingungen entsprechende Installation ist Voraussetzung für die
Konfiguration und Inbetriebnahme des Systems. Solange eine ordnungsgemäße
Installation nicht sichergestellt ist, befindet sich der Auftraggeber in
Annahmeverzug.
4. Schulung
Die Durchführung
einer Einschulung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Die Schulung findet
zu den Geschäftszeiten von Cashcom statt. Ziel der Schulung ist, die
Mitarbeiter des Auftraggebers zur selbständigen Arbeitsabwicklung mit dem
System zu befähigen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Mitarbeiter
des Auftraggebers für die Zeit der Schulung von anderen Aufgaben entbunden
sind.
5. Preise und Zahlung
Die Angebotspreise
verstehen sich netto exklusive USt.
Besteht
der Auftrag - auch teilweise - in der Lieferung von Hardware, so ist der
Auftraggeber verpflichtet, 30 Prozent der gesamten Bruttoauftragssumme binnen
zehn Tagen nach Auftragserteilung an Cashcom zu bezahlen. Der Restbetrag ist
bei Lieferung zu bezahlen.
In
allen übrigen Fällen hat die Zahlung bei Erbringung der Leistung zu erfolgen.
Für
den Fall, dass im Einzelfall Vorausleistung durch Cashcom vereinbart ist
(Ratenzahlung, Zahlungsziel etc.), nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass
die seitens Cashcom gelieferte Software mit einem Sperrcode ausgestattet ist.
Die Codeeingabe ist erforderlich, damit der Auftraggeber die Software nach
Ablauf einer Zahlungsfrist weiterbenützen kann. Cashcom wird dem Auftraggeber
daher entsprechende Codes zur Verfügung stellen, sobald die vereinbarten
Zahlungen jeweils fristgerecht bei Cashcom eingelangt ist. Den Code hat der
Auftraggeber sodann den Anweisungen von Cashcom entsprechend einzugeben.
Die
vom Auftraggeber aufgrund von Hardware-Serviceverträgen oder von
Software-Betreuungsverträgen geschuldeten Zahlungen werden von Cashcom jährlich
im vorhinein verrechnet und sind binnen zehn Tagen nach dem Datum der
Rechnungsausstellung an Cashcom zu leisten.
Der
Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder
anderer, von Cashcom nicht ausdrücklich anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten
oder mit Forderungen von Cashcom aufzurechnen.
Gerät
der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist Cashcom berechtigt,
- die Erfüllung seiner
vertraglichen Verpflichtung bis zum Eingang der Zahlung aufzuschieben,
- den gesamten noch offenen
Kaufpreis sowie allfällige offene Zahlungen aufgrund anderer Verträge sofort
fällig zu stellen,
- die Verwendung der
gelieferten Software durch den Auftraggeber zu unterbinden,
- Verzugszinsen in Höhe von
8,0 % über dem aktuellen Basiszinssatz der EZB, jedoch mindestens 1 % pro Monat
- ab Fälligkeit zu verrechnen,
- nach seiner Wahl entweder am
Vertrag festzuhalten oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den
Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Cashcom
infolge des Zahlungsverzugs entstandene Kosten, wie insbesondere Inkassokosten
und Rechtsanwaltskosten, zu bezahlen sowie den anderweitig entstandenen
Schaden zu ersetzen.
Erklärt
Cashcom den Rücktritt, so wird dieser mit ergebnislosem Verstreichen der
Nachfrist rechtswirksam. Der Auftraggeber hat Cashcom in diesem Fall bereits
gelieferte, aber noch nicht bezahlte Sachen unverzüglich zurückzustellen,
vollen Ersatz für eine allenfalls eingetretene Wertminderung und ein
allfälliges angemessenes Benützungsentgelt zu leisten sowie Cashcom sämtliche
Aufwendungen zu ersetzen, welche im Hinblick auf die Durchführung des
gegenständlichen Vertrages bereits getätigt worden sind.
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6. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt im Eigentum Cashcom, bis der Auftraggeber
sämtliche ihm obliegenden Verpflichtungen, und zwar auch solche aufgrund
anderer, mit Cashcom abgeschlossener Verträge, Cashcom gegenüber erfüllt hat.
Der Auftraggeber hat allenfalls geltende Formvorschriften zur Wahrung des
Eigentumsvorbehalts auf eigene Kosten zu erfüllen.
Führt ein Gläubiger des Auftraggeber auf im vorbehaltenen Eigentum von
Cashcom stehenden Waren Exekution oder versucht der Gläubiger in anderer Form
auf diese Waren zu greifen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, die
Eigentumsrechte von Cashcom zu schützen und zu verteidigen sowie Cashcom
unverzüglich zu informieren.
7. Gewährleistung und Schadenersatz
Der
Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bei Übernahme oder bei Abschluss der
Installation zu überprüfen und allfällige Mängel spätestens innerhalb von fünf
Werktagen ab diesem Zeitpunkt mittels eingeschriebenen Briefes zu rügen. In
der Mängelrüge sind Art, Umfang und Auswirkungen des Mangels genau zu
beschreiben. Verspätete, nicht mittels eingeschriebenem Brief erfolgte oder
unsubstantiierte Mängelrügen sind unwirksam. Erfolgt keine entsprechende Mängelrüge,
so sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
Cashcom
kann seiner Pflicht zur Gewährleistung nach eigener Wahl durch Austausch,
Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden nachkommen.
Die
Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, dh Gewährleistungsansprüche müssen
bei sonstiger Verfristung binnen dieser Frist gerichtlich geltend gemacht
werden.
Die
Umkehr der Beweislast gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
Für
Personen- und Sachschäden haftet Cashcom lediglich, sofern grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz vorzuwerfen ist. Insbesondere besteht auch ein
Schadenersatzanspruch des Auftraggebers im Falle von Lieferverzug bzw.
Nichtlieferung von Cashcom sowie im Falle von Hard- und Softwarefehlern
lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Schadenersatzansprüche
verjähren in acht Monaten ab Kenntnis des Auftraggebers von Schaden und
Schädiger.
Die
Umkehr der Beweislast des § 1298 ABGB ist ausgeschlossen.
8. Hardware-Garantie
Cashcom garantiert
die Mangelfreiheit von gelieferter Hardware für einen Zeitraum von zwölf
Monaten ab Übergabe. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich Cashcom zum
Austausch mangelhafter Hardwareteile. Insoweit nicht zugleich ein berechtigter
Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers vorliegt, verrechnet Cashcom an den
Auftraggeber die Arbeitszeit und Fahrtkosten.
Für Mängel, die
durch unsachgemäße Behandlung, Bedienungsfehler, Fremdeinwirkung, höhere Gewalt
oder durch vom Auftraggeber vorgenommene Änderungen entstanden sind, besteht
kein Garantieanspruch.
9. Datenverlust
Bei der
Leistungserbringung durch Cashcom kann es zu Datenverlusten kommen. Der
Auftraggeber verpflichtet sich aus diesem Grund, vor Leistungserbringung durch
Cashcom eine Datensicherung durchzuführen. Jedwede Haftung von Cashcom für
Datenverluste ist ausgeschlossen.
Der
Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass ein regelmäßige und vollständige
Datensicherung für den Betrieb des von Cashcom gelieferten Systems unbedingt
erforderlich ist. Für allfällige Schäden, welche bei regelmäßiger und
vollständiger Datensicherung nicht entstanden wären, übernimmt Cashcom keine
wie immer geartete Haftung.
10. Software
Hinsichtlich zur
Verfügung gestellter Software und der Softwaredokumentation erwirbt der
Auftraggeber lediglich eine Lizenz, welche ihn berechtigt, die Software für
eigene Zwecke den der Software beigefügten Lizenzbedingungen entsprechend auf
von Cashcom gelieferter Hardware zu nutzen. Eine Weitergabe der Software
und/oder Softwaredokumentation sowie eine Übertragung der Lizenz sind unzulässig.
Dies gilt auch bei einer Veräußerung der Hardware durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber
verpflichtet sich, die Software erst nach Abschluss eines
Software-Servicevertrags in Betrieb zu nehmen. Dieser Software-Servicevertrag
hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahr aufzuweisen.
11. USV-Anlage
Cashcom empfiehlt
die Installation einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) zur
Vermeidung von Datenverlust und Schäden bei Stromausfall oder
Stromschwankungen.
12. Sonstige Bestimmungen
Gerichtsstand
ist das sachlich für den Sitz von Cashcom kompetente Gericht. Cashcom ist
jedoch berechtigt, Klagen gegen den Auftraggeber auch bei dem für dessen Sitz
zuständigen Gericht anzubringen.
Es
gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.
Erfüllungsort
der Sitz von Cashcom, dies auch dann, wenn Lieferung oder Zahlung an einem
anderen Ort vereinbart ist.
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, so bleiben die Allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen mit Ausnahme dieser unwirksamen Bestimmungen
gültig und rechtswirksam. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
gelten auch für Rechtsgeschäfte mit Konsumenten, soweit ein Widerspruch mit den
Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht besteht.
Vereinbarungen
mit dem Verkaufs-, Liefer- und Installationspersonal von Cashcom sowie
mündliche Zusagen des Verkaufs-, Liefer- und Installationspersonals von Cashcom
binden Cashcom nicht. Solche Vereinbarungen bzw. Zusagen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ein vertretungsbefugtes
Organ von Cashcom.
Der
Auftraggeber stimmt der Verarbeitung seiner persönlichen Daten im Wege der
elektronischen Datenverarbeitung ausdrücklich zu.
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